Unfallgutachten

 

 


Im Haftpflichtschadensfall, d. h. wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall 
beschädigt wurde, für den ein anderer Verkehrsteilnehmer 
verantwortlich war, hat der Geschädigte nach bisherigem Recht 
(§ 249 BGB) die Möglichkeit und das Recht, den Schaden durch einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl begutachten zu lassen.

Im Kaskoschadenfall, d. h. wenn ein Fahrzeug durch eigene Schuld 
des Fahrzeugführers beschädigt wurde, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen mit der eigenen Versicherung abzustimmen.

 

 

Ihr gutes Recht:

1. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
2. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen
3. Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
4. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens